Master-Arbeit
Master Thesis
30 LPjedes SemesterDE
Voraussetzungen
Zwingend, im Wortlaut
Für die Prüfungs- und Studienordnung (3 Fachsemester) von 2020 gilt: Für die Anmeldung zur Master-Arbeit müssen mindestens 48 Leistungspunkte einschließlich des Praktikums erbracht worden sein. Für die Prüfungs- und Studienordnung (4 Fachsemester) von 2020 gilt: Für die Anmeldung zur Master-Arbeit müssen mindestens 72 Leistungspunkte erworben worden und alle Pflichtmodule bestanden sein. Für die Prüfungs- und Studienordnung von 2006 gilt: Für die Anmeldung zur Master-Arbeit müssen mindestens 54 Leistungspunkte aus dem Modulangebot des Master-Studiengangs "Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen" erworben worden sein.
Inhalte
Die Master-Arbeit ist eine Prüfung, mit der die oder der Studierende nachweisen muss, dass sie oder er innerhalb einer vorgegebenen Frist eine bestimmte Aufgabe selbständig und erfolgreich bearbeiten und wissenschaftlich begründet theoretische und praktische Kenntnisse zur Lösung eines Problems beitragen kann. Die Master-Arbeit soll dem fortgeschrittenen Wissensstand in der Fachdisziplin entsprechen. Die Master-Arbeit besteht aus der schriftlichen Arbeit und ihrer Verteidigung (§ 19 Abs. 1 RahmenO-Ma).
Lernziele
Die Studierenden weisen nach, dass sie fähig sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine bestimmte Aufgabe unter Anleitung selbständig und erfolgreich zu bearbeiten und dabei theoretische und praktische Kenntnisse sowie wissenschaftliche Methoden fachgerecht zur Problemlösung einzusetzen.
Prüfungsleistung
• Schriftliche Arbeit - 75% • Präsentation (20 Minuten) und Disputation (mind. 30 Minuten) der Ergebnisse - 25%
Literatur (1)
- Die Master-Arbeit wird von einem/einer Lehrenden des Studiengangs ausgegeben und betreut. Sie können selbst Vorschläge für ein Thema unterbreiten.
Bemerkungen
Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt 5 Monate.
Quelle: Modulbeschreibung der BTU · abgerufen 14.10.2026Original