Bachelor Thesis
Bachelor-Arbeit
12 LPjedes SemesterDEwird nicht mehr angeboten
Voraussetzungen
Zwingend, im Wortlaut
Die Bachelor-Arbeit kann erst nach dem Erwerb von mindestens 150 Leistungspunkten einschließlich des Industriepraktikums ausgegeben werden. Weiterhin müssen die Module, die gemäß Anlage 1 der Prüfungs- und Studienordnung für die ersten drei Studiensemester vorgesehen sind, abgeschlossen sein, bevor eine Zulassung zur Bachelor-Arbeit erfolgt.
Inhalte
Die Bachelor-Arbeit behandelt eine Thematik aus der Verfahrenstechnik bzw. mit engem Bezug zur Verfahrenstechnik. Die Aufgabenstellung kann sowohl praktischer als auch theoretischer oder konstruktiv-planerischer Natur sein. Sie soll dem grundlegenden Wissensstand in der Fachdisziplin entsprechen und behandelt i. d. R. aktuelle Problemstellungen aus der Forschung oder der industriellen Praxis. Die Ausgabe, Betreuung und Bewertung der Arbeit erfolgt in der Regel durch prüfungsberechtigte Personen der Fakultät Umweltwissenschaften und Verfahrenstechnik oder durch solche, die in die Lehre des Studienganges Verfahrenstechnik eingebunden sind. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten.
Lernziele
Die Studierenden sind in der Lage, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine bestimmte Aufgabe unter Anleitung selbständig und erfolgreich zu bearbeiten und dabei theoretische und praktische Kenntnisse sowie wissenschaftliche Methoden fachgerecht zur Problemlösung einzusetzen.
Prüfungsleistung
Die Bachelor-Arbeit ist schriftlich in drei gebundenen Exemplaren und einer elektronisch gespeicherten und editierbaren Version einschließlich aller Daten, insbesondere Messprotokollen, auf Datenträger einzureichen. Die Aussprache zur Bachelor-Arbeit besteht aus einem 20-minütigen Vortrag der oder des Studierenden und einer wissenschaftlichen Disputation von ca. 30 Minuten Dauer. Die Gesamtnote der Bachelor-Arbeit ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Bewertung der schriftlichen Arbeit mit dem Gewicht von 0,75 und der Aussprache mit dem Gewicht von 0,25. Die Abgabe der schriftlichen Arbeit in dreifacher gedruckter und gebundener Ausfertigung sowie in elektronischer Form erfolgt beim Studierendenservice (§ 24 Rahmenordnung vom 12.09.2016).
Literatur (1)
- Werden durch den Betreuer benannt bzw. zur Verfügung gestellt.
Quelle: Modulbeschreibung der BTU · abgerufen 20.10.2026Original