Pflichtpraktikum
Mandatory Internship
6 LPjedes SemesterDE
Inhalte
Der/die Studierende absolviert ein mindestens vierwöchiges Praktikum • in einem freischaffenden Planungs- bzw. Architekturbüro, • einem Bau- und Planungsamt einer Kommune, des Landes oder Bundes bzw. in einer öffentlichen planenden Verwaltung • in einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder • bei einem Sanierungs- oder Bauträger. (Weitere Details sind in der PO Bachelor Stadt- und Regionalplanung Anlage 3 geklärt.)
Lernziele
Der Studierende sammelt erste Erfahrungen in der Planungspraxis für die Tätigkeit des Stadt- und Regionalplaners. Durch das Praktikum wird die universitäre Ausbildung zudem gefördert und vertieft.
Prüfungsleistung
Praktikumsbericht einschließlich der Nachweise über die Absolvierung des Praktikums Der Modulverantwortliche prüft anhand des abgegebenen Praktikumsberichts das erfolgreich absolvierte Praktikum. Darüber hinaus gelten die Formulierungen der Prüfungs- und Studienordnung Bachelor Stadt- und Regionalplanung Anlage 3.
Bemerkungen
Die Praktikantin oder der Praktikant sucht sich seinen Praktikumsbetrieb selbst aus. Dieser muss vom Praktikumsbeauftragten bestätigt werden. Angebotene Praktikantenstellen werden von der Fakultät bekanntgegeben. Für den Fall, dass das Modul nicht gemäß der vorliegenden Beschreibung gelehrt bzw. geprüft werden kann (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes), gelten die auf einschlägigen Plattformen (z.B. Homepage bzw. Moodle) kommunizierten Alternativen.
Quelle: Modulbeschreibung der BTU · abgerufen 28.09.2026Original