Praktikum
Internship
6 LPjedes SemesterDE
Voraussetzungen
Zwingend, im Wortlaut
Für die Anmeldung zum Modul sind erbrachte Leistungen von 30 Leistungspunkten nachzuweisen.
Inhalte
Der/die Studierende absolviert ein mindestens vierwöchiges Praktikum • in einem freischaffenden Planungs- bzw. Architekturbüro, • einem Bau- und Planungsamt einer Kommune, des Landes oder Bundes bzw. in einer öffentlichen planenden Verwaltung • in einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder • bei einem Sanierungs- oder Bauträger. Weitere Details siehe Anlage 4 der Prüfungs- und Studienordnung vom Master Stadt- und Regionalplanung 2017.
Lernziele
Das Praktikum vermittelt Einblicke in die Berufspraxis und die Tätigkeit der Stadt- und Regionalplanerin und des Stadt- und Regionalplaners und fördert und vertieft damit die Ausbildung.
Prüfungsleistung
• Praktikumsbericht einschließlich der Nachweise über die Absolvierung des Praktikums Der Modulverantwortliche prüft anhand des abgegebenen Praktikumsberichts das erfolgreich absolvierte Praktikum. Darüber hinaus gelten die Formulierungen der Prüfungs- und Studienordnung Master Stadt- und Regionalplanung 2017 Anlage 4.
Bemerkungen
Die Praktikantin oder der Praktikant sucht sich seinen Praktikumsbetrieb selbst aus. Angebotene Praktikantenstellen werden von der Fakultät bekanntgegeben. Für den Fall, dass das Modul nicht gemäß der vorliegenden Beschreibung gelehrt bzw. geprüft werden kann (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes), gelten die auf einschlägigen Plattformen (z.B. Homepage bzw. Moodle) kommunizierten Alternativen.
Quelle: Modulbeschreibung der BTU · abgerufen 20.10.2026Original