Forensische Toxikologie I
Forensic Toxicology I
6 LPSoSeDE
Voraussetzungen
Empfohlen, im Wortlaut
Kenntnis des Stoffes von Modul • 14235 Labor I
Inhalte
Die forensische Toxikologie beschäftigt sich mit dem Nachweis von Substanzen in Körperflüssigkeiten und Geweben vor dem Hintergrund rechtlicher Fragestellungen. • Haar-, Blut- und Urinanalysen auf unerlaubten Drogenkonsum • Lehre von den Giften und Vergiftungen • Rauschgift, Designdrogen und Synthetisierungstechniken • Analysemethoden (Immunchemie, Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPTLC), UV-VIS und Fluoreszenz-Spektrometrie) • bezugnehmende Rechtsgrundlagen
Lernziele
Die Studierenden kennen die Bandbreite synthetischer Drogen und natürlicher Rausch-Substanzen in Bezug auf kriminalistische Verfahren kennen. Sie sind in der Lage Verfahren von Analysemethoden (Nachweise, Begleitstoffanalyse), welche auch ergebnisrelevant praktiziert/geübt wurden im Kontext einer rechtlichen Beurteilung so abzugleichen, dass sie Ergebnisauswertungen aus Labor- und Tatortarbeit und Hergangsbeschreibung soweit zusammengefasst analysieren können, dass Muster der Toxikologie sicher bestimmt werden. Sie können diese Erkenntnisse im Stil eines forensischen Gutachtens vorzutragen.
Prüfungsleistung
• 90-minütige Klausur
Literatur (2)
- Daldrup, U.: Forensische Toxikologie, Chemie in unserer Zeit; 19. Jahrg. 1985; Nr. 4
- Oehmig, B.: Giftmorde, Velber 1999
Bemerkungen
Das Modul ist für Studierende des weiterbildenden Studiengangs 'Forensic Sciences and Engineering' (gebührenpflichtig) zugelassen. Weitere Teilnehmer können im Einzelfall gegen Gebühr für das Modul über das BTU-Weiterbildungszentrum zugelassen werden.
Quelle: Modulbeschreibung der BTU · abgerufen 29.09.2026Original