Schulrecht
Education Law
6 LPWiSeDEFÜS
Inhalte
• Begriff des Schulrechts • Bildungswesen als Landesangelegenheit • Organisation und Finanzierung des Schulwesens • Pädagogische Freiheit • Allgemeine Pflichten der Lehrerinnen und Lehrer • Aufsichtspflicht • Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen • Beamtete oder angestellte Lehrerinnen und Lehrer? • Disziplinarrecht • Schulpflicht und Recht auf Bildung • Religionsfreiheit in der Schule • Rechtsschutz im Schulverhältnis • Gerichtliche Überprüfbarkeit von Schulnoten • Rechtsstatus von Schülerinnen und Schülern • Schülerzeitung, Schülerstreik, Mobbing • Inklusion • Schutz schwerbehinderter Lehrerinnen und Lehrer Die Lehrveranstaltung richtet sich sowohl an Studierende des Lehramts als auch an alle interessierte Studierenden anderer Fachrichtungen. Im Schulalltag tauchen immer wieder Fragen zu Unterricht, Schulorganisation und anderen Themen auf, die sich nur mit Hilfe rechtlicher Grundlagen beantworten lassen. Für Studierende des Lehramtsstudiums sind Kenntnisse auf dem Gebiet des Schulrechts im Hinblick auf das Berufsleben unverzichtbar. Spätestens bei Streitigkeiten um Schulzeugnisse und Noten oder bei Vorwürfen bezüglich der Verletzung der Aufsichtspflicht wird deutlich, wie wichtig fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Schulrechts für angehende Lehrerinnen und Lehrer sind. Aber auch für interessierte Studierende anderer Fachrichtungen ist die Veranstaltung geöffnet und kann dazu führen, dass sie die Schule unter einem völlig anderen Blickwinkel betrachtet als bisher.
Lernziele
Nach dem Besuch des Moduls sind die Studierenden in der Lage, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Schulrechts in ihrer systematischen Gesamtheit zu erfassen. Insbesondere Studierende des Lehramts sollen die Befähigung erlangen, in Studium und Berufsleben rechtssicher mit schulischen Gegebenheiten und Aspekten umgehen zu können. Darüber hinaus werden sie in die Lage versetzt, Gesetze und Vorschriften, die im Zusammenhang mit dem Schulalltag stehen, richtig einzuordnen und zu verstehen.
Prüfungsleistung
• Hausarbeit ca. 15 Minuten ODER • Vortrag, 20 Minuten Die Prüfungsform wird zu Vorlesungsbeginn vom Dozenten angesagt.
Literatur (3)
- Rux / Wrase: Schulrecht, 7. Aufl. 2026.
- Hoegg: SchulRecht!,7. Aufl. 2026.
- Fischer/Jeremias/Dieterich: Prüfungsrecht, 9. Aufl. 2026
Quelle: Modulbeschreibung der BTU · abgerufen 29.09.2026Original