Urban Studies / Special Urban Planning Legislation
Stadtplanung 2 / Planungsrecht 2 (Besonderes Städtebaurecht)
4 LPSoSeDEwird nicht mehr angeboten
Voraussetzungen
Empfohlen, im Wortlaut
Teilnahme an der Vorlesung Allgemeines Städtebaurecht, Kenntnisse im Allgemeinen Städtebaurecht
Inhalte
In dem Seminar vertiefen die Studierenden ihre im 3.Semester in der Vorlesung allgemeines Städtebaurecht erworbenen Kenntnisse in der Bauleitplanung durch das Erarbeiten von Bebauungsplänen mit ihren Bestandteilen Plan, textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht. Im zweiten Teil erhalten die Studierenden einen Überblick über die Regelungsinhalte des Besonderen Städtebaurechts. Die vorhandenen rechtlichen Instrumente zur Behebung städtebaulicher Missstände wie Substanz- und Funktionsschwächen werden thematisiert wie auch der Ablauf einer Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme mit den Vorbereitenden Untersuchungen, der Aufstellung einer Sanierungssatzung, der Durchführung sowie dem Abschluss der Sanierung. Hierbei werden auch der Aufgabenbereich des Sanierungsträgers und die Problematik der Finanzierung der Maßnahmen durch Ausgleichsbeiträge der Eigentümer besprochen. Das Thema der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird anhand ihrer Einsatz- und Regelungsmöglichkeiten in der heutigen Planungspraxis diskutiert. Ein weiteres Thema sind die aktuellen Maßnahmen in den Bereichen Stadtumbau und Soziale Stadt. Hintergründe und Zielsetzung der Programme Stadtumbau Ost, Stadtumbau West und Soziale Stadt werden diskutiert, ihre rechtlichen Grundlagen auf Anwendungsbereich, Wirksamkeit und Entwicklungspotential hin untersucht. Die erworbenen Kenntnisse werden in Referaten vertieft. In der Übung werden Bezug nehmend auf das Studienprojekt „Quartier und Stadt (Umbau)“ Grundlagen von Planungsmethoden und -verfahren vermittelt. Entsprechend der großen Bandbreite von Handlungsfeldern der Stadtplanung im bestehenden Stadtkontext sind diverse Aufgabenstellungen als Inhalte der Lehrveranstaltung vorstellbar. So sind z.B. die Anwendung der Methoden und Verfahrensschritte einer integrierten Bestandsaufnahme und eine problemorientierte Stärke-Schwächen-Analyse denkbar. Auch die Entwicklung der städtebaulichen Leitbilder in den untersuchten Quartieren könnte ebenso Thema einer Aufgabe sein wie die Untersuchung des öffentlichen und des privaten Raumes.
Lernziele
Das Seminar dient zum einen der Vertiefung der Kenntnisse der Bauleitplanung durch Erarbeitung eines Bebauungsplans aus dem städtebaulichen Entwurf, den die Studierenden im 3. Semester bearbeitet haben. Im zweiten Teil des Seminars werden die Studierenden mit den Inhalten und Regelungsmöglichkeiten des Besonderen Städtebaurechts bekannt gemacht. In der Veranstaltung lernen die Studierenden die Grundzüge von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, Stadtumbau, Maßnahmen der Sozialen Stadt, Privaten Initiativen in der Stadtentwicklung und städtebaulichen Geboten kennen und setzen sich in Referaten mit ihnen auseinander. Die Übung Stadtplanung 2 ist inhaltlich verknüpft mit dem Städtebaulichen Projekt „Quartier und Stadt (Umbau)“, das parallel im 4. Semester angeboten wird. Hier werden entsprechend den Themen des bestandsorientierten Studienprojektes ausgewählte Planungsmethoden und -verfahren sowohl vermittelt als auch in der praktischen Handhabung besprochen. In einzelnen Veranstaltungen werden die Methoden exemplarisch umgesetzt. Die Studierenden erhalten somit die Befähigung, praktische Probleme der räumlichen Entwicklung der Stadt eigenständig mit angemessenen wissenschaftlichen und planungspraktischen Instrumenten zu bearbeiten.
Prüfungsleistung
Seminar: • Erarbeitung von Bestandteilen eines Bebauungsplans - 50% • Vortrag inkl. schriftlicher Ausarbeitung (zum Städtebaurecht) - 25% Übung: • schriftliche und zeichnerische Bearbeitung der Übungsaufgaben (Einzel- oder Gruppenarbeit) - 25%
Literatur (4)
- Projektspezifische Literatur
- Schmidt-Eichstaedt u.a., Städtebaurecht, Verlag W. Kohlhammer, 5. Aufl. 2013
- aktuelle Informationen zu Stadtumbau und Sozialer Stadt im Internet (bbr, difu, …)
- Rechtsvorschriften: BauGB + Kommentar
Bemerkungen
SPB3 Für den Fall, dass das Modul nicht gemäß der vorliegenden Beschreibung gelehrt bzw. geprüft werden kann (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes), gelten die auf einschlägigen Plattformen (z.B. Homepage bzw. Moodle) kommunizierten Alternativen.
Quelle: Modulbeschreibung der BTU · abgerufen 14.10.2026Original