Master-Arbeit
Master Thesis
30 LPjedes SemesterDE
Voraussetzungen
Zwingend, im Wortlaut
Für den Master Architektur PStO von 2016 (mit NF von 2020) gilt: • mindestens 90 Leistungspunkte + Präsentation des Portfolios im Rahmen der Master-Visite, siehe PStO § 8 Für den Master Architektur PStO von 2008 gilt: • mindestens 90 Leistungspunkte, siehe PO § 36 Zulassung zur Master-Arbeit
Empfohlen, im Wortlaut
alle Module des Masterstudiums
Inhalte
Die Masterarbeit Architektur soll modulübergreifend in Kombination zwischen mindestens zwei Modulbereichen des Masterstudiums erarbeitet werden. Das Präsentationsergebnis der Masterarbeit besteht, soweit sinnvoll, aus zeichnerischen/grafischen Leistungen und Modellen/Objekten und/oder schriftlichen Erläuterungen/Berechnungen sowie Texten, die zum Verständnis der Arbeit notwendig sind. Die Bearbeitungszeit beträgt ein Semester. Die Kandidatin oder der Kandidat soll in der Masterarbeit zeigen, ob sie oder er über die notwendige wissenschaftliche Kompetenz verfügt, Zusammenhänge des Fachwissens der Architektur überblickt, die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse kritisch anzuwenden, gestalterisch selbstständig im Entwerfen zu arbeiten und ob sie oder er die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat.
Lernziele
Die Masterarbeit der Architektur weist die Beherrschung weitergehender, vertiefter und spezialisierter, wissenschaftlicher Methoden nach, sowie praxisrelevante Fachkenntnisse und Fertigkeiten. Weitere Schlüsselqualifikationen der angehenden Architektin oder des angehenden Architekten, wie z.B. Teamfähigkeit, Präsentationstechniken und freie Rede sind prüfungsrelevant, um nachzuweisen das der Kandidat(in) in der Lage ist, eine typische Aufgebe des Architekten methodisch zu bearbeiten. Die erfolgreiche Verteidigung der Masterarbeit bildet den Abschluss des konsekutiven Architekturstudiums. Es wird abschließend nachgewiesen, dass die notwendigen Kompetenzen vermittelt wurden, die Kandidatinnen und Kandidaten benötigten um die Zusammenhänge ihres Faches zu überblicken, die Fähigkeit zu besitzen, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse kritisch anzuwenden, gestalterisch selbstständig im Entwerfen zu arbeiten und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse zu erworben haben.
Prüfungsleistung
• Schriftliche/ Zeichnerische Ausarbeitung (75%) • mündliche Aussprache (25%)
Literatur (1)
- themenbezogen
Bemerkungen
Für den Fall, dass das Modul nicht gemäß der vorliegenden Beschreibung gelehrt bzw. geprüft werden kann (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes), gelten die auf einschlägigen Plattformen (z.B. Homepage bzw. Moodle) kommunizierten Alternativen.
Quelle: Modulbeschreibung der BTU · abgerufen 29.09.2026Original