Master-Arbeit
Master Thesis
18 LPjedes SemesterDEwird nicht mehr angeboten
Voraussetzungen
Zwingend, im Wortlaut
Für die Prüfungs- und Studienordnung von 2019 (mit Satzungsänderung von 2020) gilt: Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Master-Arbeit müssen alle Pflichtmodule, der gewählten Studienrichtung und mindestens 78 Leistungspunkte (ohne Industriefachpraktikum) erreicht worden sein. Für die Prüfungs- und Studienordnung von 2014 gilt: Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Master-Arbeit müssen mindestens 70 Leistungspunkte (ohne Industriefachpraktikum) erreicht worden sein.
Inhalte
Die Aufgabenstellung kann sowohl praktischer als auch theoretischer Natur sein. Sie soll dem fortgeschrittenen Wissensstand in der Fachdisziplin entsprechen und in der Regel die im Berufsleben auftretenden Problemstellungen behandeln. Die Masterarbeit besteht aus der schriftlichen Arbeit (die ggfs. auch Hard- und/oder Softwarekomponenten enthält) und ihrer Verteidigung.
Lernziele
Die Studierenden weisen nach, dass sie fähig sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine bestimmte Aufgabe unter Anleitung selbständig und erfolgreich zu bearbeiten und wissenschaftlich begründet theoretische und praktische Kenntnisse zur Lösung eines Problems beitragen können.
Prüfungsleistung
• Schriftliche Arbeit, ggfs. zusammen mit einem Hard- und/oder Softwareteil, 75 % Anteil der Note • Präsentation und Disputation, 25 % Anteil der Note
Literatur (1)
- Entsprechende Materialien werden von dem Betreuer zur Verfügung gestellt.
Quelle: Modulbeschreibung der BTU · abgerufen 16.10.2026Original