Musikpädagogik - Lehrpraxis II
Music Pedagogy - Teaching practise II
8 LPWiSeDE
Voraussetzungen
Zwingend, im Wortlaut
Bestehen der Modulprüfung des Moduls 13094 Musikpädagogik - Spezialisierung.
Empfohlen, im Wortlaut
Kenntnis des Stoffes des Moduls 13095 Musikpädagogik - Lehrpraxis I.
Inhalte
Unterrichtspraktikum: Studierende unterrichten einen/eine oder mehrere SchülerIn(nen) regelmäßig in wöchentlichem Turnus in Ihrem Hauptfach. Der Unterricht wird durch das Lehrprobenseminar seitens der Professur für Musikpädagogik einerseits und durch Mentorierung seitens der Fachdidaktik-Lehrenden andererseits supervisiert. Lehrprobenseminar: Im semester- und stilübergreifenden Lehrprobenseminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, Lehrproben durchzuführen. Sie unterrichten dann ihren Schüler/ihre Schülerin bzw. ihre Schülergruppe im Rahmen des Seminars, wo Unterrichtsdurchführung sowie die schriftliche Konzeption gemeinsam besprochen werden. Auch Videoanalysen können herangezogen werden. Wenn keine Lehrprobe stattfindet, werden ausgewählte Felder der Instrumentaldidaktik (Üben etc.) thematisiert oder spezifische Probleme aus dem Unterrichtspraktikum besprochen. Mentorierung: Eine instrumentale bzw. vokale Fachlehrkraft unterstützt und berät die Studierenden durch Unterrichtsbesuche im Unterrichtspraktikum. Die Studierenden legen entsprechende Unterrichtskonzepte vor und erhalten fach-, d.i. instrumentenspezifisches Feedback zur Weiterentwicklung. Musikvermittlung: Grundlagen der Musikvermittlung in Theorie und Praxis, Durchführen eines Musikvermittlungsprojekts Berufskunde: Kennenlernen wichtiger berufsspezifischer Organisationen, Anlaufstellen für MusikpädagogInnen, Informationen über rechtliche und versicherungstechnische Fragen- und Problemstellungen, Selbstmanagement u.Ä.
Lernziele
Nach Teilnahme an dem Modul haben Studierende die Kenntnisse aus dem 3. Studienjahr gefestigt, vertieft und ausdifferenziert: Sie können qualifizierten Instrumental- bzw. Gesangsunterricht planen und durchführen. Sie sind in der Lage über ihr (musikpädagogisches) Handeln zu reflektieren, differenziert Auskunft zu geben sowie theoriebasiertes Wissen praktisch anzuwenden. Studierende haben Einblick in „fachfremde“ Instrumental- und Vokalspezifik erhalten und sind daher sensibilisiert für Lehr- und Lernbedarfe unterschiedlicher Stilistiken. Sie sind in der Lage Unterrichtsgeschehen kritisch und konstruktiv zu bewerten und haben ihre methodisch didaktischen Fähigkeiten ausgebaut. Darüber hinaus sind die Studierenden mit Grundlagen der Musikvermittlung (Konzertpädagogik) vertraut. Sie sind in der Lage, selbständig ein Musikvermittlungsprojekt zu planen und durchzuführen. Sie kennen außerdem wichtige berufsspezifische Organisationen, Anlaufstellen und haben fachspezifisches Wissen über Bereiche wie Recht, Versicherung, Marketing und Selbstmanagement von Musikern bzw Musikerinnen und Musikpädagogen bzw. Pädagoginnen.
Prüfungsleistung
Voraussetzung zur Modulpüfung: • Lehrprobe mit einem Schüler eigener Wahl inkl. Unterrichtentwurf, 30 min Modulprüfung: • Lehrprobe inkl. Unterrichtsentwurf, 45 min Die Prüfung kann aus Gründen des Infektionsschutzes in einer anderen Form als der hier genannten erfolgen. Die Studierenden werden in diesem Fall über die einschlägigen Plattformen (z.B. Moodle oder Homepage) unverzüglich informiert.
Literatur (1)
- Literaturhinweise werden in den Lehrveranstaltungen ausgegeben.
Quelle: Modulbeschreibung der BTU · abgerufen 19.10.2026Original