Musikpädagogik III
Music Pedagogy III
6 LPWiSeDE
Voraussetzungen
Empfohlen, im Wortlaut
Kenntnis der fachdidaktischen Inhalte aus den Modulen • Künstlerisches Hauptfach I (14515, 14519, 14523, 14527, 14531, 14535, 14539, 14543, 14547, 14551, 14555, 14559, 14563 oder 14567) • Künstlerisches Hauptfach II (14516, 14520, 14524, 14528, 14532, 14536, 14540, 14544, 14548, 14552, 14556, 14560, 14564 oder 14568)
Inhalte
Lehrproben • Grundlagen der Unterrichtsbeobachtung und -bewertung • Konzeptionelle Planung von zwei Lehrproben und inhaltlich-formale Gestaltung schriftlicher Unterrichtsentwürfe • Verbindung der fachdidaktischen Perspektive mit den fächer- und genreübergreifenden Prinzipien der allgemeinen Instrumental- und Gesangsdidaktik • Durchführung von Lehrproben (wahlweise in Präsenz oder im Videoformat) • Selbstevaluation und konstruktives Feedback Berufskunde • Musikpädagogisch relevante Institutionen und Berufsverbände • Rechte und Pflichten von Festangestellten • Rechte und Pflichten von Honorarkräften • Selbstmanagement für freiberufliche Musikpädagog*innen • Künstlersozialkasse • Unterrichtsverträge • Websitegestaltung • Marketing Vertiefungspraktikum Musikschule I • Lehrpraxis (Hospitationen in Einzel- und Gruppenunterricht) • Gruppenleitungspraxis (15 Hospitationen in der Ensemblearbeit (je 45 min)) • Administration und Verwaltung • Kurzbericht (Reflexion zum Praktikum über EvaSys)
Lernziele
Nach Abschluss des Moduls haben die Studierenden erste Kompetenzen in der Planung und Durchführung qualifizierten Instrumental- oder Gesangsunterrichts gewonnen. Sie sind in der Lage, Ihr musikpädagogisches Handeln selbstkritisch zu reflektieren, neues theoriebasiertes Wissen praktisch zu erproben und ihre Mitstudierenden durch konstruktives Feedback in ihren individuellen Entwicklungsprozessen zu unterstützen. Darüber hinaus verfügen sie über erste Einsichten in unterschiedliche instrumentale und vokale Lehrtraditionen und haben ein Bewusstsein für die variablen musikalischen Herausforderungen unterschiedlicher klassischer und populärer Stilistiken entwickelt. Nach Abschluss des ersten Vertiefungspraktikums an einer Musikschule eigener Wahl sind die Studierenden in der Lage, erste kleinere Unterrichtseinheiten und Ensembleproben eigenständig durchzuführen und zu evaluieren, und durch den Besuch der Übung Berufskunde stehen den Studierenden wichtige rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen einer zukünftigen Tätigkeit als freiberufliche oder angestellte Instrumental- und Gesangspädagog*innen bewusst vor Augen. Nicht zuletzt verfügen die Studierenden durch die von Dozierenden der Fachdidaktik/des Hauptfachs und dem Leiter der Lehrprobenseminare gemeinsam durchgeführten Abschlussprüfungen über die Fähigkeit, ihre im Rahmen der ersten Studienhälfte erworbenen instrumenten- oder vokalspezifischen didaktisch-methodischen Kenntnisse mit der übergeordneten Perspektive der allgemeinen Instrumental- und Gesangsdidaktik zu verbinden und das daraus erwachsende Bewusstsein zugunsten eines umsichtigen künstlerisch-pädagogischen Handelns einzusetzen.
Prüfungsleistung
Voraussetzung zur Modulabschlussprüfung: • Teilnahme am Lehrprobenseminar gemäß §7a Abs. 4 der PStO IGP (2026) Modulabschlussprüfung: • Benotete Lehrprobe mit Entwurf und Diskussion, 50 min.
Literatur (1)
- Empfehlungen zu Unterrichtsmaterialien und Hinweise zu begleitender Literatur werden zu Semesterbeginn aktualisiert von den jeweiligen Lehrenden bekannt gegeben.
Quelle: Modulbeschreibung der BTU · abgerufen 29.09.2026Original