Der Regelstudienplan sieht im 4. Semester außerdem vor:
- ≥ 5 LP Curriculumentwicklung und -evaluation der beruflichen Fachrichtung Pflege oder Curriculumentwicklung und -evaluation der beruflichen Fachrichtung Therapie oder Curriculumentwicklung und -evaluation der beruflichen Fachrichtung Labordiagnostik: „Berufliche Fachrichtung Pflege (PFL)“ oder „Berufliche Fachrichtung Labordiagnostik (LAD)“
Welche Module gemeint sind, ist aus den Namen im Plan abgeleitet.