Der Regelstudienplan sieht im 4. Semester außerdem vor:
- ≥ 9 LP Teilbereich Ästhetische Bildung (Wahlpflichtmodule aus Anlage 3.2): „Teilbereich Ästhetische Bildung“
Welche Module gemeint sind, ist aus den Namen im Plan abgeleitet.
Der Regelstudienplan sieht im 4. Semester außerdem vor:
Welche Module gemeint sind, ist aus den Namen im Plan abgeleitet.